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Antragsfristen Internationaler Jugendaustausch

Fristen
•   Anträge für eine Förderung durch         
–           Tandem (Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch)
–           ConAct (Koordinierungszentrum für Deutsch-Israelischen Austausch)
–>  Frist: Sonntag, 03.09.2023

•    alle Anträge über das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) oder           
•    für Austauschvorhaben mit anderen Ländern
(Förderprogramm 14.01.)
–>  Frist: Sonntag, 01.10.2023

•   Anträge für eine Förderung durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) oder           
•   das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW)
–> Frist: mind. jeweils 3 Monate vor Maßnahmenbeginn

Die Stiftung Deutsch-Russischer-Jugendaustausch (SDRJA) fördert derzeit folgende internationale Projektvorhaben:
– Digitale bilaterale und trilaterale Austauschprojekte mit nicht staatlichen bzw. staatsnahen Organisationen aus Russland
– Kleinprojekte bis zu max. 1.000 € mit Eigenanteil von mind. 10%
– Hospitationen in Deutschland

Alle Projekte werden von der SDRJA individuell  geprüft und den Förderern zur Entscheidung vorgelegt. Bei Interesse an einer Deutsch-Russischen Jugendbegegnung, meldet euch ebenfalls via Mail bei mir. Im vergangenen Jahr konnten Anträge laufend gestellt werden. Für 2024 sind noch keine Fristen bekannt.

Es gibt außerdem ein Sonderprogramm für Austauschvorhaben mit den USA. Wenn ihr daran Interesse habt, meldet euch mit einer formlosen eMail bei mir und ich lasse euch alle weiteren Informationen zukommen.

Wie beantrage ich Fördergelder?

Eine Beantragung von Födergeldern ist nur für Mitgliedsgruppen der djoNRW möglich.

Zusätzliche Informationen und die Unterlagen zur Antragsstellung findet ihr hier: